DE102015109375A1 - Antibakterielle Tapete und hiermit tapezierte Wand - Google Patents

Antibakterielle Tapete und hiermit tapezierte Wand Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Tapete (1) mit einem bahnförmigen Trägermaterial (10) auf Vlies- oder Papierbasis, das eine antibakterielle Ausrüstung (13) sowie eine Vorderseite (11) und eine Rückseite (12) aufweist, mit einem Aufdruck (20) auf der Vorderseite (11) des bahnförmigen Trägermaterials (10), und einer geschlossenporigen Deckschicht (30), die sich über die gesamte Vorderseite (11) des bahnförmigen Trägermaterials (10) erstreckt und den Aufdruck (20) abdeckt. Außerdem betrifft die Erfindung eine tapezierte Wand (100) mit zwei Bahnen (101, 102) aus einer solchen Tapete (1), die an einer Stoßnaht (103) benachbart zueinander angeordnet sind, wobei die Stoßnaht (103) von einem Streifen (104) mit antibakterieller Ausrüstung abgedeckt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Tapete gemäß Anspruch 1 und eine hiermit tapezierte Wand nach Anspruch 14.
  • Heute sind Krankenhäuser, Arztpraxen, Altenheime oder Labore in der Regel mit Glasfaser- oder Raufaser-Wandbelägen ausgestattet, deren Oberflächen mit einem Anstrich, entweder auf Dispersions- oder Latex-Basis, ausgeführt ist. Bei Renovierung der Flächen wird in der Regel ein zweiter oder dritter Anstrich aufgebracht.
  • Die so erhaltenen Oberflächen haben den Nachteil, dass sie mikroskopisch betrachtet offenporig wie eine Kraterlandschaft ausgebildet sind. Auf solchen Oberflächen siedeln sich sehr leicht Krankheitserreger an und setzen sich fest. Besonders problematisch in Kliniken sind dabei Bakterien, insbesondere auch multiresistente Keime, sowie Algen, Pilze, Viren und Parasiten, die sich in der offenporigen Oberfläche festsetzen. Es können sich entsprechend Kulturen auf den Oberflächen bilden und unter bestimmten Bedingungen dauerhaft ernähren. Ist eine Oberfläche einmal kontaminiert, beispielsweise durch multiresistente Keime, gibt es heute nur aufwändige Verfahren, um diese Flächen wirksam zu dekontaminieren, beispielsweise per Dampfstrahler. Eine Ansteckung von Patienten oder Mitarbeitern der Einrichtungen kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Bei einer möglichen Sanierung werden die Flächen überstrichen. Wissenschaftlich noch nicht hinreichend erforscht ist die Frage, inwieweit der Anstrich einer kontaminierten Fläche eine Verkapselung der Krankheitserreger bewirkt oder deren weiteren Ausbreitung unter bestimmten Bedingungen Vorschub leistet.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Wandausstattung bereitzustellen, die einen Befall der Wände mit Krankheitserregern stark erschwert oder aber bei Befall eine wirksame Dekontamination zu ermöglicht. Dabei soll eine kostengünstige Herstellung mit unterschiedlichen Wanddekoren möglich sein.
  • Hauptmerkmale der Erfindung sind in den Ansprüchen 1 und 14 angegeben. Ausgestaltungen sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 13 und 15 bis 16.
  • Die Erfindung betrifft eine Tapete mit einem bahnförmigen Trägermaterial auf Vlies- oder Papierbasis, das eine antibakterielle Ausrüstung sowie eine Vorderseite und eine Rückseite aufweist, mit einem Aufdruck auf der Vorderseite des bahnförmigen Trägermaterials, und mit einer geschlossenporigen Deckschicht, die sich über die gesamte Vorderseite des bahnförmigen Trägermaterials erstreckt und den Aufdruck abdeckt.
  • Damit wird ein hoher Hygienestandard an einer Wand erreicht, was insbesondere in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und Labors ein großer Vorteil ist. So werden mit der Tapete bereits bestehende Hygienemängel auf der Wand unterhalb der Tapete mit dem antibakteriellen Trägermaterial abgedeckt. Bakterien, insbesondere auch multiresistente Keime, sowie Algen, Pilze, Viren und Parasiten werden hierdurch erheblich die Lebensbedingungen erschwert und insbesondere für Bakterien ist ein Durchdringen in Richtung Oberfläche nicht mehr möglich. Mit dem Aufdruck können verschiedene Dekore inklusive Strukturen oder Graphiken je nach Wunsch realisiert werden.
  • Die Geschlossenporigkeit der Deckschicht erschwert eine Ansiedlung von Keimen auf der Oberfläche. Durch die glatte Oberfläche wird ein Befall der Wand bzw. der Tapete mit Krankheitserregern deutlich erschwert. Außerdem wird durch eine geschlossenporige Oberfläche ein dauerhaftes Eindringen der Erreger in die Wand verhindert und eine Dekontamination mit krankenhausüblichen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln erleichtert.
  • Sofern der Aufdruck vollflächig auf dem Trägermaterial aufgebracht ist, steht die Deckschicht im Wesentlichen oder zur Gänze mit dem Aufdruck in Verbindung. Es besteht jedoch auch die Option, dass der Aufdruck nur partiell erfolgt. Dann steht die Deckschicht in den Zwischenräumen des Aufdrucks auch unmittelbar mit dem Trägermaterial in Verbindung.
  • Das Trägermaterial und die Deckschicht können aus Einheitsmaterialien hergestellt werden. Entsprechend günstig ist die Tapete in der Fertigung.
  • Die Verarbeitung der Tapete kann wie bei herkömmlicher Vliestapete in der Wandklebetechnik oder mit Hilfe eines Kleistergerätes in einem Arbeitsgang erfolgen. Es bedarf keiner zusätzlichen speziellen Schulung oder Unterweisung der verarbeitenden Betriebe. Die Verarbeitung ist mit der Erfindung wenig zeitintensiv, denn es sind keine Trocknungsphasen (und damit Wartephasen) während der Verarbeitung notwendig. Der fertig renovierte Raum kann direkt am nächsten Tag genutzt werden.
  • Damit Graphiken für den Betrachter erkennbar sind, sieht eine Variante der Erfindung vor, dass die geschlossenporige Deckschicht transparent ist.
  • Besonders gut reinigbar ist eine optionale Ausgestaltung, bei der die Oberfläche der geschlossenporigen Deckschicht glatt ist. Insbesondere sollte die Oberfläche keine Verkraterungen aufweisen. In solchen könnten sich nämlich Viren oder Bakterien einnisten.
  • Vorzugsweise ist die geschlossenporige Deckschicht nicht wasserlöslich bzw. wasserfest. Damit widersteht Sie einer Reinigung mit Wasser oder Dampf. Vorzugsweise ist die geschlossenporige Deckschicht auch nicht löslich durch Alkohol, Schwefel und andere im Krankenhausbereich eingesetzte Reinigungsmittel.
  • In einer näheren Ausgestaltung der Tapete weist die geschlossenporige Deckschicht eine antibakterielle Ausrüstung auf. Damit werden Bakterien, welche die Tapete besiedeln, aktiv bekämpft. Vorzugsweise sind in der geschlossenporigen Deckschicht antibakterielle Stoffe eingebettet.
  • Gemäß einer speziellen Ausführung der Tapete ist die geschlossenporige Deckschicht eine aufgezogene Folienbahn. Folien sind mit besonders glatter Oberfläche herstellbar und Fehlstellen lassen sich im industriellen Herstellverfahren automatisiert erkennen. Eine vollständig geschlossene Oberfläche der Tapete mit minimaler Rauigkeit wird erzielt.
  • Weiterhin sollte die Deckschicht die Oberfläche gegenüber chemischen Substanzen und Flüssigkeiten versiegeln und atmungsaktiv, d.h. permeabel für Luft, sein. Hiervon profitiert das Raumklima und die Bausubstanz wird geschützt.
  • In einer Variante der Tapete ist vorgesehen, dass die antibakterielle Ausrüstung des bahnförmigen Trägermaterials auf Silberpartikel-Verbindungen, insbesondere Nano-Silberpartikel-Verbindungen, basiert. Diese Ausrüstung ist besonders wirksam gegen Bakterien und Keime und verträgt sich mit den Tapetenwerkstoffen und Tapetenkleistern.
  • In einer Ausführungsform der Tapete ist die antibakterielle Ausrüstung des bahnförmigen Trägermaterials auf der Rückseite des bahnförmigen Trägermaterials aufgebracht. Damit wird ein Eindringen bestehender Keimkulturen auf dem Untergrund in die Tapete verhindert. Außerdem wird die Keimkultur unmittelbar bekämpft. Es bestehen die Optionen, dass die antibakterielle Ausrüstung des bahnförmigen Trägermaterials auf der Rückseite des bahnförmigen Trägermaterials aufgedruckt oder aufgestrichen ist. Mit Druckverfahren gelingt ein gleichmäßigerer Auftrag mit einer homogenen Schicht.
  • Die Vlies- oder Papierbasis des Trägermaterials und die antibakterielle Ausrüstung hiervon sollten offenporig ausgestaltet sein. Es ist damit grundsätzlich permeabel für Gas und Wasser, wodurch sich die Tapete gut auf dem Wanduntergrund festlegen lässt, insbesondere mit normalem Tapetenkleister.
  • Gemäß einer besonderen Ausführung ist vorgesehen, dass der Aufdruck im Rotationsdruckverfahren aufgebracht ist. Dies ist besonders schnell und preiswert.
  • Eine besonders große Vielfalt an Tapetenvarianten lässt sich durch eine Ausführungsform erzielen, nach welcher der Aufdruck eine Graphik oder ein Dekor ist. Beliebigen Farben und Dekore sind möglich.
  • Der Aufdruck besteht vorzugsweise aus einer Farbe auf wässriger Basis oder PVC-Basis (Polyvinylchlorid-Basis). Zur Herstellung des Aufdrucks sind dann nur wenige Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, was zu niedrigen Herstellkosten führt.
  • Eine weitere Verbesserung der Hygiene kann erreicht werden, wenn der Aufdruck eine antibakterielle Ausrüstung aufweist. Schäden in der Deckschicht ermöglichen dann keine Ansiedlung von Bakterien in der Schicht des Aufdrucks.
  • In einer speziellen Ausführungsform besteht die Tapete aus dem bahnförmigen Trägermaterial, dem Aufdruck und der geschlossenporigen Deckschicht. Diese wenigen Elemente sind hinreichend, um eine hygienische Tapete bereitstellen zu können, die zudem kostengünstig ist. Dies führt zu einer hohen Akzeptanz im Markt.
  • Ferner betrifft die Erfindung eine tapezierte Wand mit zwei Bahnen aus einer vorstehend beschriebenen Tapete, die an einer Stoßnaht benachbart zueinander angeordnet sind. Eine solche Wand genügt hohen hygienischen Anforderungen.
  • In einer speziellen Ausgestaltung der tapezierten Wand ist die Stoßnaht von einem Streifen mit antibakterieller Ausrüstung abgedeckt. Damit wird eine Kontamination mit Krankheitserregern der Stoßnaht zwischen zwei Bahnen an der Wand verhindert. Geeignet ist beispielsweise ein Filmstreifen mit einer Breite von circa 4–5 cm. Selbstverständlich sollte der Streifen über die gesamte Länge der Stoßnaht vorgesehen sein. Mit dieser zusätzlichen Maßnahme wäre anschließend die gesamte Wandfläche ohne eine einzige Fuge steril, damit vor dem Befall mit Krankheitserregern geschützt und einer wirkungsvollen Desinfektion zugänglich. Außerdem kann der Streifen optional durch einen einseitigen Überstand der Deckschicht der Tapete über das Trägermaterial ausgebildet sein.
  • In einer bevorzugten Ausführung besteht der Streifen aus dem gleichen Material wie die geschlossenporige Deckschicht. Dieser kann mit einem Kleber aufgebracht sein, der optional antibakteriell ausgerüstet ist.
  • Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus dem Wortlaut der Ansprüche sowie aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen. Es zeigen:
  • 1 eine Tapete; und
  • 2 eine tapezierte Wand.
  • 1 zeigt eine Tapete 1 bestehend aus einem bahnförmigen Trägermaterial 10 auf Vlies- oder Papierbasis, das eine antibakterielle Ausrüstung 13 sowie eine Vorderseite 11 und eine Rückseite 12 aufweist, einem Aufdruck 20 auf der Vorderseite 11 des bahnförmigen Trägermaterials 10, und einer geschlossenporigen Deckschicht 30, die sich über die gesamte Vorderseite 11 des bahnförmigen Trägermaterials 10 erstreckt und den Aufdruck 20 abdeckt.
  • Dabei basiert die antibakterielle Ausrüstung 13 des bahnförmigen Trägermaterials 10 auf Silberpartikel-Verbindungen, insbesondere Nano-Silberpartikel-Verbindungen, und ist auf der Rückseite 12 des bahnförmigen Trägermaterials 10 aufgedruckt. Die Vlies- oder Papierbasis des Trägermaterials 10 und die antibakterielle Ausrüstung 13 sind beide offenporig ausgestaltet.
  • Die geschlossenporige Deckschicht 30 ist transparent und nicht wasserlöslich, d.h. wasserfest. Auch die geschlossenporige Deckschicht 30 weist eine antibakterielle Ausrüstung auf, insbesondere sind in der geschlossenporigen Deckschicht 30 antibakterielle Stoffe eingebettet. Bei der geschlossenporigen Deckschicht 30 handelt es sich um eine aufkaschierte bzw. aufgezogene Folienbahn. Zur Herstellung der flächigen Verbindung kann ein Haftvermittler oder ein Klebstoff eingesetzt werden. Optional können diese jeweils antibakteriell ausgerüstet sein.
  • Der Aufdruck 20 ist ebenfalls im Rotationsdruckverfahren aufgebracht und kann farbige Graphiken und auftragende Dekorstrukturen aufweisen. Er besteht aus einer Farbe auf wässriger Basis ohne Zusatz von Lösemitteln und weist optional eine antibakterielle Ausrüstung auf.
  • In 2 erkennt man eine Wand 100, die mit zwei Bahnen 101, 102 aus einer Tapete 1 gemäß 1 tapeziert ist. Die erste Bahn 101 ist entlang einer Stoßnaht 103 benachbart zur zweiten Bahn 102 angeordnet. Die Stoßnaht 103 ist von einem Streifen 104 mit antibakterieller Ausrüstung abgedeckt. Es handelt sich bei dem Streifen 104 insbesondere um einen antibakteriellen Film. Dieser besteht vorliegend aus dem gleichen Material wie die Deckschicht 30. Der Streifen 104 kann oben und unten noch bündig zu den Bahnen 101, 102 abgeschnitten werden.
  • Die Erfindung ist nicht auf eine der vorbeschriebenen Ausführungsformen beschränkt, sondern in vielfältiger Weise abwandelbar.
  • So kann beispielsweise jede der antibakteriellen Ausrüstungen optional und unabhängig von den jeweils anderen auf Silberpartikel-Verbindungen, insbesondere Nano-Silberpartikel-Verbindungen, basieren.
  • Außerdem kann der Streifen durch einen einseitigen Überstand der Deckschicht der Tapete über das Trägermaterial ausgebildet sein.
  • Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung hervorgehenden Merkmale und Vorteile, einschließlich konstruktiver Einzelheiten, räumlicher Anordnungen und Verfahrensschritten, können sowohl für sich als auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Tapete
    10
    Trägermaterial
    11
    Vorderseite
    12
    Rückseite
    13
    antibakterielle Ausrüstung
    20
    Aufdruck
    30
    Deckschicht
    100
    tapezierte Wand
    101
    erste Bahn
    102
    zweite Bahn
    103
    Stoßnaht
    104
    Streifen

Claims (16)

  1. Tapete (1) mit a. einem bahnförmigen Trägermaterial (10) auf Vlies- oder Papierbasis, das eine antibakterielle Ausrüstung (13) sowie eine Vorderseite (11) und eine Rückseite (12) aufweist, b. einem Aufdruck (20) auf der Vorderseite (11) des bahnförmigen Trägermaterials (10), und c. einer geschlossenporigen Deckschicht (30), die sich über die gesamte Vorderseite (11) des bahnförmigen Trägermaterials (10) erstreckt und den Aufdruck (20) abdeckt.
  2. Tapete (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die geschlossenporige Deckschicht (30) transparent ist.
  3. Tapete (1) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die geschlossenporige Deckschicht (30) nicht wasserlöslich ist.
  4. Tapete (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die geschlossenporige Deckschicht (30) eine antibakterielle Ausrüstung aufweist.
  5. Tapete (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die geschlossenporige Deckschicht (30) eine aufgezogene Folienbahn ist.
  6. Tapete (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche der geschlossenporigen Deckschicht (30) glatt ist.
  7. Tapete (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die antibakterielle Ausrüstung (13) des bahnförmigen Trägermaterials (10) auf Silberpartikel-Verbindungen basiert.
  8. Tapete (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die antibakterielle Ausrüstung (13) des bahnförmigen Trägermaterials (10) auf der Rückseite (12) des bahnförmigen Trägermaterials (10) aufgebracht ist.
  9. Tapete (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufdruck (20) im Rotationsdruckverfahren aufgebracht ist.
  10. Tapete (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufdruck (20) eine Graphik oder ein Dekor ist.
  11. Tapete (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufdruck (20) aus einer Farbe auf wässriger Basis oder PVC-Basis besteht.
  12. Tapete (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufdruck (20) eine antibakterielle Ausrüstung aufweist.
  13. Tapete (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass diese aus dem bahnförmigen Trägermaterial (10), dem Aufdruck (20) und der geschlossenporigen Deckschicht (30) besteht.
  14. Tapezierte Wand (100) mit zwei Bahnen (101, 102) aus einer Tapete (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die an einer Stoßnaht (103) benachbart zueinander angeordnet sind, wobei die Stoßnaht (103) von einem Streifen (104) mit antibakterieller Ausrüstung abgedeckt ist.
  15. Tapezierte Wand (100) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Streifen (104) aus dem gleichen Material besteht wie die geschlossenporige Deckschicht (30).
  16. Tapezierte Wand (100) nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Streifen (104) mit antibakterieller Ausrüstung mit einem Kleber aufgebracht ist.
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