DE102015118638A1 - ARB - Attack and Rescue Bag - Google Patents

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Abstract

Vorgeschlagen wird ein Verfahren zum Löschen eines Brandes, mit folgenden Schritten: Ein formstabiler Schlauch und eine Haspel, welche einen zentralen Wasseranschluss aufweist, der relativ zur Haspel drehbar ist, werden bereitgestellt. Der Schlauch ist auf der Haspel aufgewickelt. Der formstabile Schlauch wird derart ausgestaltet, dass er einen zweiten Anschluss aufweist. Weiterhin wird eine Transporteinrichtung zur Verfügung gestellt, in der die Haspel zum Abwickeln des Schlauchs drehbar gelagert ist. Der Schlauch wird an die Wasserversorgung angeschlossen. Der Schlauch wird lediglich so weit von der Haspel abgewickelt, wie es zum Erreichen und Löschen des Brandes nötig ist. Bei diesen Verfahren entfällt das zeitaufwändige Verlegen von Schlauchleitungen in Buchten und die daraus entstehenden Stolperfallen. Der aufgewickelte formstabile Schlauch bildet vielmehr die Schlauchreserve. Zudem kann das System zu jedem Zeitpunkt, ohne Vorbereitung mit Wasser befüllt und unter Druck gesetzt werden. Die Schlauchreserve kann hierbei in der Tasche verbleiben. Außerdem wird eine entsprechende Vorrichtung vorgeschlagen, die auch als Rettungsgerät nutzbar ist.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Handhaben einer Schlauchreserve beim Löschen eines Brandes, genauer eines Wohnungs- oder Etagenbrandes oder eines anderen nicht direkt von einem Löschfahrzeug oder einer anderen Wasserquelle aus zugänglichen Brandes, sowie eine Vorrichtung zum sicheren und geordneten Nachführen der Schlauchreserve (Schlauch-Management) bei der Brandbekämpfung.
  • Stand der Technik
  • Das Verlegen von Schlauchleitungen im Feuerwehreinsatz und vor allem das Bilden von Schlauchreserven in Gebäuden stellt sich oft sehr schwierig dar. Es gibt zwar nach dem heutigen Stand im Feuerwehrwesen viele verschiedene Methoden und Verfahrensweisen, um Schlauchleitungen und -reserven vor Brandwohnungen zu bilden, jedoch sind diese meist mit einem größeren Zeitaufwand verbunden, was wiederum oftmals zu Abstrichen im Schlauchmanagement führt. Dabei ist das richtige Schlauchmanagement für den schnellen und sicheren Einsatzerfolg entscheidend.
  • Bisher erfolgt das Verlegen von Schlauchleitungen mittels Rollschläuchen oder Schlauchtragekörben. Beim Verlegen der Schlauchleitungen durch Rollschläuche müssen zunächst die Schläuche außerhalb des Gebäudes ausgerollt, miteinander verbunden und anschließend mit der Hand zum Ereignisort verlegt werden. Am Ereignisort muss ebenfalls manuell die Schlauchreserve gebildet werden, um in den verrauchten Gefahrenbereich vordringen zu können.
  • Ähnlich verhält es sich beim Verlegen der Schlauchleitung mittels Schlauchtragekörben. Zwar gestaltet sich das Verlegen der Schlauchleitung bis zum Ereignisort um ein Vielfaches einfacher als bei den Rollschläuchen, da sich der Schlauch nach dem Ankuppeln an einen Festpunkt (z. B. Verteiler) und Wegtragen des Schlauchtragekorbes quasi selbst aus dem Schlauchtragekorb abrollt und verlegt. Am Ereignisort angekommen, muss jedoch zunächst der Schlauch zur Bildung von Schlauchreserven mit der Hand aus dem Schlauchtragekorb entnommen und fachgerecht verlegt werden. Aufgrund der Bauart des Schlauchtragekorbes wird das Tragegestell beim Herausziehen der Schlauchleitung sehr instabil, wodurch das gleichzeitige Entnehmen sowie Verlegen der Schlauchleitung durch eine Person nur schwer umsetzbar ist.
  • Als Alternative zu Schlauchtragekörben ist eine Reihe von Vorrichtungen bekannt, bei denen auf eine Haspel aufgewickelte Schläuche beim Tragen von der Haspel abgewickelt werden können. Beispiele hierfür sind in den Druckschriften AT 36548 , DE 867 954 und US 3,722,823 zu finden. Nachteilig ist hierbei vor allem, dass die Schläuche vor der eigentlichen Verwendung vollständig abgerollt werden müssen. Die Schlauchreserve muss nach wie vor manuell gebildet werden.
  • Bei all diesen Varianten erfolgt das Verlegen der Schlauchleitung drucklos, d. h. die Schlauchleitung ist noch nicht mit Wasser befüllt. Werden anschließend die Schlauchleitungen mit Wasser befüllt und unter Druck gesetzt, so schlägt der Schlauch oft umher – dadurch können sich Knoten in der Schlauchreserve bilden oder im schlimmsten Fall ein Feuerwehrmann verletzt werden. Um dem entgegenzuwirken, erfolgt die Wasserzufuhr meist nur zögerlich und behutsam, wodurch kostbare Zeit verloren geht.
  • Bevor jedoch endgültig in die Brandwohnung vorgegangen werden kann, muss die Schlauchreserve ein zweites Mal wegen der Druckstöße kontrolliert und eventuell korrigiert werden. Ist die Schlauchreserve nicht korrekt verlegt, ist ein Nachziehen der Schlauchleitung aufgrund der hohen Reibung nur bedingt bis überhaupt nicht möglich.
  • Des Weiteren kommt es häufig vor, dass sich Schlauchkupplungen bauartbedingt an Kanten verkeilen, was ein Nachziehen der Schlauchleitung ebenfalls unmöglich macht. Dies bedeutet für den vorgehenden Trupp, dass die Brandbekämpfung oder im schlimmsten Fall die Personensuche abgebrochen werden muss. Der Trupp muss zunächst zurückgehen, um die Schlauchkupplung zu lösen, sodass die Schlauchleitung wieder nachgezogen werden kann.
  • Zudem stellt die Schlauchreserve, die z. B. im Treppenraum verlegt wurde, eine Stolperfalle dar. Personen oder Feuerwehrangehörige, die den verrauchten Bereich passieren müssen, nehmen die Schlauchreserve nicht wahr, wodurch es zu Verletzungen (u. a. durch Stürze) kommen kann.
  • Aufgabe
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung anzugeben, die die Brandbekämpfung, hierbei insbesondere das Schlauchmanagement, verbessern.
  • Lösung
  • Diese Aufgabe wird durch die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Gegenstände der unabhängigen Ansprüche sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet. Der Wortlaut sämtlicher Ansprüche wird hiermit durch Bezugnahme zum Inhalt dieser Beschreibung gemacht.
  • Im Folgenden werden einzelne Verfahrensschritte näher beschrieben. Die Schritte müssen nicht notwendigerweise in der angegebenen Reihenfolge durchgeführt werden, und das zu schildernde Verfahren kann auch weitere, nicht genannte Schritte aufweisen.
  • Zur Lösung der Aufgabe wird ein Verfahren zum Handhaben einer Schlauchreserve beim Löschen eines Brandes vorgeschlagen, bei dem zunächst eine Wasserversorgung mithilfe mindestens eines Schlauchs verlegt wird. Typischerweise wird zunächst vom Hydranten oder Löschfahrzeug aus eine Hauptversorgungsleitung gelegt, die in einem Verteiler endet. Dort wird eine weitere Versorgungsleitung angeschlossen, die bis ins Ereignisgeschoss bzw. bis kurz vor den Brandort reicht. Üblicherweise werden für diese Leitungen Schläuche verwendet, welche nicht formstabil sind.
  • Für das vorgeschlagene Verfahren werden nun die folgenden Schritte ausgeführt: Ein vorzugsweise formstabiler Schlauch wird zur Verfügung gestellt, ebenso eine Haspel, welche einen zentralen Wasseranschluss aufweist, der relativ zur Haspel drehbar ist und eine Fluidverbindung zu dem Schlauch gewährleistet, der auf der Haspel aufgewickelt ist. Der Schlauch wird derart ausgestaltet, dass er an seinem nicht mit dem zentralen Wasseranschluss verbundenen Ende einen zweiten Anschluss aufweist. Weiterhin wird eine Transporteinrichtung für die Haspel zur Verfügung gestellt. Die Haspel ist zum Abwickeln des Schlauchs in der Transporteinrichtung drehbar gelagert. Der Schlauch wird an die Wasserversorgung angeschlossen (z. B. über den zentralen Wasseranschluss der Haspel oder an seinem anderen Ende). Der Schlauch wird lediglich so weit von der Haspel abgewickelt, wie es zum Erreichen des Brandes nötig ist, und schließlich wird der Brand gelöscht.
  • Bei diesem Verfahren muss keine Schlauchreserve mehr gebildet werden, wodurch das zeitaufwändige Verlegen von Schlauchleitungen in Buchten und die daraus entstehenden Stolperfallen wegfallen. Der aufgewickelte formstabile Schlauch bildet vielmehr die Schlauchreserve. Durch das in sich geschlossene System wird auch vermieden, dass sich Schlauchkupplungen verkeilen oder an Kanten hängen bleiben. Zudem kann das System zu jedem Zeitpunkt und ohne Vorbereitung mit Wasser befüllt und unter Druck gesetzt werden. Die Schlauchreserve kann hierbei in der Transporteinrichtung verbleiben. Auch Druckstöße beeinträchtigen die Schlauchreserve nicht und es ist immer ein knotenfreies Nachführen der Schlauchleitung gewährleistet.
  • Bei einer Variante dieses Verfahrens wird die Transporteinrichtung im Bereich des Endes der Wasserversorgung fixiert, beispielsweise an einem Geländer in einem Treppenhaus. Die Wasserversorgung wird mit dem zentralen Wasseranschluss der Haspel (z. B. über einen Kurzschlauch) verbunden, weshalb der formstabile Schlauch als Angriffsschlauch so weit wie erforderlich abgewickelt und zum Löschen des Brandes verwendet werden kann. Der aufgewickelte Teil des formstabilen Angriffsschlauchs bildet hierbei die Schlauchreserve. Von Vorteil ist hierbei zusätzlich, dass der vorrückende Brandbekämpfer besonders wenig Gewicht mit sich führen muss.
  • Bei einer anderen Variante des vorgeschlagenen Verfahrens wird die Wasserversorgung mit dem zweiten Anschluss des formstabilen Schlauchs verbunden. Weiterhin wird ein Angriffsschlauch mit dem zentralen Wasseranschluss der Haspel verbunden. Beispielsweise dient ein kurzer Schlauch, der außenliegend montiert und mit dem zentralen Wasseranschluss der Haspel verbunden ist, als Angriffsschlauch. Dieser kann wahlweise formstabil sein oder auch nicht, wobei die formstabile Ausführung bevorzugt wird, und ist zwischen 1 und 3 m, bevorzugt zwischen 1,5 und 2,5 m, besonders bevorzugt 2 m lang. Die Länge des Angriffsschlauchs ist hierbei derart gewählt, dass dieser von einer Person gehandhabt werden kann, und dass die Gefahr, dass der Angriffsschlauch abknickt oder sich verknotet, sehr gering ist. Dieser Angriffsschlauch wird zum Brand geführt, wobei die Transporteinrichtung mit der Haspel mit dem formstabilen Schlauch mitgeführt wird. Dabei wird der formstabile Schlauch so weit von der Haspel abgewickelt, wie es zum Erreichen des Brandes nötig ist. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine besonders gute Handhabung und Kontrolle des Angriffsschlauchs und der Schlauchreserve.
  • Besteht die Transporteinrichtung aus einem Gestell mit (z. B. zwei) Rädern, lässt sie sich besonders leicht mitführen.
  • Vorzugsweise wird jedoch als Transporteinrichtung eine Tasche zur Verfügung gestellt, deren Oberfläche zu mehr als 50 % aus flexiblem Material besteht und die mindestens einen Griff und/oder Riemen aufweist, an dem sie getragen werden kann.
  • Bei einsprechender Ausgestaltung der Tasche hat dieses Verfahren den zusätzlichen Vorteil, dass die Tasche bei Bedarf als Rettungsgerät verwendet werden kann.
  • Die Aufgabe wird ferner gelöst durch eine Vorrichtung zum sicheren und geordneten Nachführen der Schlauchreserve bei der Brandbekämpfung, mit einem Schlauch und einer Haspel. Die Haspel weist einen zentralen Wasseranschluss auf, welcher relativ zur Haspel drehbar ist und eine Fluidverbindung zu dem Schlauch gewährleistet, der auf der Haspel aufwickelbar ist. Die Vorrichtung weist zudem eine Tasche zum Transport der Haspel auf, wobei die Oberfläche der Tasche zu mehr als 50 % aus flexiblem Material besteht und die Tasche mindestens einen Griff und/oder Riemen aufweist, an dem sie getragen oder auch mitgeschleift werden kann. Die Haspel ist zum Abwickeln des Schlauchs in der Tasche drehbar gelagert. Im Übungs- oder Einsatzfall kann die Tasche sofort an den vorgesehenen Platz (z. B. auf den Treppenabsatz vor einer Brandwohnung) gebracht und dort sofort angeschlossen werden.
  • Bei dieser Vorrichtung wird ein formstabiler Schlauch bevorzugt. Dann kann das komplette System aufgrund der formstabilen Schläuche jederzeit direkt mit Wasser befüllt und unter Druck gesetzt werden.
  • Günstig ist zudem, wenn der zentrale Wasseranschluss einer Norm entspricht und der Schlauch an seinem nicht mit dem zentralen Wasseranschluss verbundenen Ende einen zweiten Anschluss aufweist, welcher derselben Norm entspricht wie der zentrale Wasseranschluss. Besonders bevorzugt ist hierbei, wenn die Anschlüsse feuerwehrübliche C- oder D-Kupplungen sind.
  • Vorteilhafterweise ist die innenliegende Verbindung des Schlauchs mit dem zentralen Wasseranschluss ebenso genormt, vorzugsweise eine C- oder D-Kupplung.
  • Bei einer weiteren Ausführung können Absperrorgane an den jeweiligen Kupplungen (außen am zentralen Wasseranschluss und/oder am Ende des Schlauchs und/oder am innenliegenden Ende des zentralen Wasseranschlusses) angeschlossen oder verbaut sein, die als Ventil, Schieber, Klappe oder Hahn ausgeführt werden.
  • Besonders einfach lässt sich die Tasche gestalten und handhaben, wenn sie ein Loch für den zentralen Wasseranschluss aufweist.
  • Die Schlauchreserve hat eine optimale Länge, wenn der aufgewickelte Schlauch eine Länge von zwischen 15 und 35 m, vorzugsweise 25 m, aufweist.
  • Der Transport der Vorrichtung wird zusätzlich erleichtert, wenn die Haspel aus einem Leichtmetall und/oder einem Kunststoff besteht, wodurch ihr Gewicht möglichst niedrig ausfällt.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung ist am zentralen Wasseranschluss ein formstabiler Kurzschlauch angeschlossen. Dieser ist zwischen 1 und 3 m, bevorzugt zwischen 1,5 und 2,5 m, besonders bevorzugt 2 m lang und kann als Angriffsschlauch verwendet werden.
  • Ist der zentrale Wasseranschluss fest mit der Tasche verbunden, so ist die Haspel gegen unerwünschtes Herausfallen gesichert.
  • Für den Alltagseinsatz bei der Feuerwehr ist es zudem von Vorteil, wenn an der Außenseite der Tasche mindestens eine Befestigungsmöglichkeit für Zubehör vorhanden ist. Typischerweise werden hierfür Bänder mit Klettverschlüssen vorgesehen.
  • Ein sehr sinnvolles Zubehör ist ein Verteiler. Damit wird es ermöglicht, im Ereignisgeschoss mit mehreren Angriffsleitungen vorzugehen. Die Wasserversorgungsleitung wird dazu an den Verteiler angeschlossen. An einem der Abgänge des Verteilers ist der Kurzschlauch angeschlossen, der mit dem zentralen Wasseranschluss verbunden ist. Während die Vorrichtung im Einsatz ist, kann eine weitere Leitung an den Verteiler angeschlossen und einsatzbereit gemacht werden, beispielsweise für einen zweiten Trupp oder den Sicherheitstrupp.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführung weist die Tasche eine an die Form der Haspel angepasste Form auf, ist also im Wesentlichen ein flacher Zylinder. Dies erleichtert das Abrollen der Haspel im Inneren der Tasche. Zudem ist die Tasche mit einer Vorder- und einer Rückseite ausgestattet und weist zwischen Vorder- und Rückseite einen umlaufenden Klett- oder Reißverschluss auf. Dieser kann zum Abrollen des Schlauchs leicht geöffnet werden, oder auch vollständig geöffnet werden, um die Tasche aufzuklappen und die Haspel zu entnehmen bzw. einzusetzen.
  • Der umlaufende Verschluss zwischen der Vorder- und Rückseite der Tasche kann eine Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen aufweisen. Dabei kann es sich z.B. um einen Karabiner-Haken handeln.
  • Um eine bewusstlose Person schnell aus dem Gefahrenbereich zu retten, gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Da ein schnelles Absuchen der Räumlichkeiten mit einer Vielzahl von Rettungsgeräten oder Hilfsmitteln (z. B. Schleifkorbtrage) nicht möglich ist, müssen diese während des Einsatzes angefordert werden. So beschränkt sich die Rettung von Personen in den meisten Fällen auf das sehr kraftaufwändige Herausziehen per Hand oder mittels Endlosschlinge. Besonders beim Überwinden von Höhenunterschieden oder dem Retten von verunglückten Atemschutzgeräteträgern sind schnell die körperlichen Grenzen erreicht.
  • Die in der Druckschrift JP 2013-039380 A offenbarte Vorrichtung ermöglicht es, eine Schlauchtragetasche, die analog einem Schlauchtragekorb zu verwenden ist, nach Entfernung der Schläuche als Rettungsgerät zu verwenden. Dazu lassen sich zwei solche Taschen mit zwei mitgeführten Stangen zu einer Trage kombinieren. Diese Vorgehensweise ist relativ umständlich und erfordert unbedingt eine zweite Person, so dass der Vorteil gegenüber dem Anfordern eines zusätzlichen Rettungsgeräts (welcher Bauart auch immer) in der Praxis eher gering ausfallen dürfte.
  • Viel einfacher wäre es, wenn die vorgeschlagene Tasche als Rettungsgerät verwendet würde. Die Tasche lässt sich als Rettungsgerät verwenden, wenn eine ausreichende Anzahl Tragegriffe und/oder Riemen vorhanden sind, um eine bewusstlose Person in der aufgeklappten Tasche transportieren zu können.
  • Für den Einsatz der Tasche als Rettungsgerät ist es günstig, wenn die Vorder- und/oder die Rückseite der Tasche mit einer Platte verstärkt ist. Die Platte erhöht die Stabilität und kann als Rückenschutz für die zu transportierende Person dienen. Vorzugsweise handelt es sich dabei um eine Kunststoffplatte.
  • Zudem ist es von Vorteil, wenn an der verstärkenden Platte eine ausklappbare Kopfplatte angebracht ist, die den Kopf der zu transportierenden Person besonders stützt und schützt. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn die aufgeklappte Tasche wie eine Trage verwendet werden soll.
  • Günstig ist es außerdem, wenn ein Verbindungsbereich zwischen der Vorder- und der Rückseite der Tasche als Gelenk verstärkt ist. Eine solcherart gestaltete Tasche kann insbesondere wie eine Rettungswindel eingesetzt werden.
  • Um den Einsatz der Tasche als Rettungsgerät zu erleichtern, kann auf der Seite der Tasche, auf der der zentrale Wasseranschluss der Haspel angeordnet ist, ein Klettverschluss vorhanden sein, um ein schnelles Öffnen der Tasche und Entfernen der Haspel zu ermöglichen, auch ohne vorher den ggf. angeschlossenen Schlauch lösen zu müssen.
  • Die Orientierung der Nutzer bei sehr schlechten Sichtverhältnissen (z.B. bedingt durch starke Rauchentwicklung in geschlossenen Räumen) kann dadurch erleichtert werden, dass an der Tasche eine Sicherungsleine angebracht ist, welche mit Mitteln zum selbsttätigen Aufrollen versehen ist.
  • Eine weitere Erleichterung bei schlechter Sicht ergibt sich, wenn an der Stirnseite und/oder der Innenseite der Tasche eine Beleuchtung vorgesehen ist. Die Beleuchtung an der Innenseite ist vor allem für den Einsatz der Tasche als Rettungsgerät vorteilhaft.
  • Der Kraft- und Arbeitsaufwand beim Einsatz der vorgeschlagenen Vorrichtung verringert sich, wenn die Tasche mit Mitteln zum selbsttätigen Aufwickeln der Haspel versehen ist.
  • Weitere Einzelheiten und Merkmale ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsbeispielen in Verbindung mit den Unteransprüchen. Hierbei können die jeweiligen Merkmale für sich alleine oder zu mehreren in Kombination miteinander verwirklicht sein. Die Möglichkeiten, die Aufgabe zu lösen, sind nicht auf die Ausführungsbeispiele beschränkt. So umfassen beispielsweise Bereichsangaben stets alle – nicht genannten – Zwischenwerte und alle denkbaren Teilintervalle.
  • Die Ausführungsbeispiele sind in den Figuren schematisch dargestellt. Gleiche Bezugsziffern in den einzelnen Figuren bezeichnen dabei gleiche oder funktionsgleiche bzw. hinsichtlich ihrer Funktionen einander entsprechende Elemente. Im Einzelnen zeigt:
  • 1 eine Haspel, wie sie bei der vorliegenden Erfindung Verwendung findet, in Seitenansicht;
  • 2 die Rückseite einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit verschiedenen Befestigungsmöglichkeiten für Zubehör;
  • 3 die Haspel aus 1 in einer erfindungsgemäßen Tasche;
  • 4 die Vorderseite einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit Kurzschlauch;
  • 5 eine stirnseitige Ansicht der Haspel mit aufgewickeltem Schlauch;
  • 6 eine stirnseitige Ansicht der Tasche, leicht geöffnet zum Abrollen des Schlauchs;
  • 7 die Rückseite der Tasche mit feuerwehrüblichem Zubehör;
  • 8 die Tasche in aufgeklapptem Zustand mit Haspel sowie Verstärkungsplatten;
  • 9 die aufgeklappte Tasche ohne Haspel mit herausgeklappter Kopfplatte;
  • 10 den Einsatz der Tasche als Schleiftrage oder Rettungswindel;
  • 11 den Einsatz der Tasche als Schleiftrage oder Rettungswindel, wobei das Gelenk verstärkt ist;
  • 12A die Stirnseite einer erfindungsgemäßen Tasche mit Schnellverschluss;
  • 12B die Vorderseite einer erfindungsgemäßen Tasche mit Schnellverschluss;
  • 13 den Beginn des Öffnens des Schnellverschlusses;
  • 14 das weitere Öffnen der Tasche mittels Schnellverschluss; und
  • 15 einen dritten Schritt beim Öffnen der Tasche mittels Schnellverschluss.
  • Das Folgende bezieht sich auf die 1 bis 6. Bei der vorgeschlagenen Erfindung wird eine Schlauchhaspel 1 mit zentralem Wasseranschluss 2 mit einer passenden Tragetasche 3 kombiniert. Die Schlauchhaspel 1 liegt dabei im Inneren 4 der Tasche und ist auf einer Lagervorrichtung montiert, die mit dem zentralen Wasseranschluss 2 kombiniert ist. Das Wasseranschlussrohr verläuft durch eine Öffnung in der Tasche nach außen. An dessen Ende kann ein formstabiler Kurzschlauch 6 angebracht sein, der außen liegend an der Tasche für den Transport fixiert werden kann. Dieser kann als Angriffsschlauch Verwendung finden. Am Ende des Kurzschlauches ist typischerweise eine feuerwehrgebräuchliche C- oder D-Kupplung 5 angebracht. Auf der in der Tasche 3 liegenden Schlauchhaspel 1 ist ein ebenfalls formstabiler Schlauch 7 angeschlossen und aufgewickelt. Der innenliegende Schlauch 7 ist je nach Ausführung 15 bis 35 Meter lang. Das Schlauchende ist an einer Öffnung 8 stirnseitig der Tasche fixiert. So kann der formstabile Schlauch einfach gelöst und von der Schlauchhaspel abgezogen werden.
  • Die Tasche besteht aus einem sehr robusten und reißfesten Material. Auf der Vorderseite der Oberfläche können, wie in 7 dargestellt, verschiedene Einsatzhilfsmittel 9 (z.B. Hohlstrahlrohr, Feuerwehraxt, mobiler Rauchvorhang, Verteiler, usw.) und auf einer Klettfläche 10 diverse Sets, Holster und/oder Taschen befestigt werden. Auf der Vorder- und Rückseite sind jeweils zwei Handschlaufen 12, die mit einem Karabiner verbunden werden können. Die Karabiner können individuell mit einer Endlosschlinge 13 verbunden werden – je nachdem, ob die Tasche getragen, nachgezogen, aufgehängt oder als Rettungsgerät eingesetzt werden soll.
  • In 8 ist zu sehen, dass an der Rückseite der Tasche 3 eine Kunststoffplatte 11 angebracht ist. Diese kann die Außenseite der Tasche 3 bilden. Sie kann aber auch auf der Innenseite 4 der Tasche 3 befestigt sein. Möglich ist auch, dass die Kunststoffplatte 11 an der Rückseite der Tasche 3 zwischen zwei Stoffschichten eingenäht ist.
  • Die Kunststoffplatte 11 sorgt für mehr Stabilität, dient aber vor allem als Rückenschutz für darauf liegende Personen, vermindert ggf. den Haft- bzw. Gleitreibungskoeffizienten beim Nachziehen der Tasche und wirkt ggf. zugleich als Schutz vor Abnutzungen.
  • Durch die spezielle Anordnung der Handschlaufen 12 auf der Tasche lassen sich zu rettende Personen für den Transport schnell und einfach fixieren. Um den Transport durchzuführen, ist es jedoch sinnvoll, zunächst die Schlauchhaspel aus der Tasche zu entnehmen. Eine zusätzliche Kunststoffplatte 14 zur Unterstützung des Kopfes wird dann ausgeklappt. Dies ist in 9 zu sehen. Hier ist die Tasche komplett aufgeklappt. Nach dem Positionieren der Person auf der aufgeklappten Tasche 4 kann diese als Trage verwendet werden. Durch die herausgeklappte Kopfstütze 14 ist ein bequemes Positionieren möglich. Die Handschlaufen 12 dienen als Tragegriffe.
  • In 10 und 11 wird eine alternative Variante des Einsatzes der Tasche als Rettungsgerät dargestellt: Die Person wird auf dem oberen Teil 17 (mit der Verstärkungsplatte 11) der aufgeklappten Tasche positioniert. Das Kopfteil 14 ist ebenfalls ausgeklappt. Anschließend wird der untere Teil 18 der Tasche zwischen den Beinen der zu rettenden Person nach oben geführt und über diese gelegt (Sandwich-Technik). Die Handschlaufen von Vorder- und Rückseite werden zusammengeführt und mit den Karabinern verbunden. Die Endlosschlinge 13, die ebenfalls mit den Karabinern verbunden ist, dient dabei als Zugseil, um die entstandene Schleiftrage aus dem Gefahrenbereich zu ziehen. Für diese Anwendungsmöglichkeit ist der Gelenkbereich 15 der Tasche zusätzlich verstärkt.
  • Zum besseren Transportieren von Personen kann die Schlauchhaspel einfach aus der Tasche entnommen werden. Dies ist in den 12 bis 15 dargestellt. Durch eine spezielle Schnellverschluss-Öffnung 16 mit Klettflächen, durch die sich die Tasche auch auf der Seite neben dem Anschlussrohr öffnen lässt, ist eine Entnahme der Schlauchhaspel auch ohne Abkuppeln der Schlauchleitung in wenigen Sekunden möglich. 12A und B zeigen die geschlossene Tasche von außen. In 13 wird der überlappende Teil der Oberseite von der Klettfläche 10 gelöst. Das weitere Öffnen ist in 14 zu sehen – die Klettfläche 10 liegt hier bereits frei. In 15 ist der Öffnungsvorgang noch weiter fortgeschritten, die Tasche öffnet sich auch an der Stirnseite, so dass die Haspel 1 entnommen werden kann.
  • Glossar
  • Angriffsschlauch
  • Dieser Ausdruck bezeichnet den Schlauch bzw. Schlauchabschnitt, an dem das Strahlrohr angeschlossen wird und aus dem bei der Brandbekämpfung das Löschmittel austritt.
  • Haspel
  • Die Haspel ist ein technisches Hilfsmittel zum Auf- und Abwickeln von langgestreckten Materialien wie Garnen, Seilen, Drähten und Bändern – in diesem Fall von Schläuchen, weshalb man auch von einer Schlauchhaspel spricht. Diese hat einen spulenförmigen Aufbau, der drehbar um eine Mittelachse gelagert ist, wie bei einer Kabeltrommel für Stromkabel.
  • Schlauchreserve
  • Dieser Ausdruck bezeichnet eine Schlauchlänge (typischerweise 15–30 m), die in geeigneter Entfernung zum Brandherd zusätzlich bereitgestellt wird, um mit dem Angriffsschlauch (s.o.) ohne großen Widerstand zum Brandherd vordringen zu können.
  • Tasche
  • Eine Tasche ist ein Behältnis zum Transportieren von Gegenständen. Eine Tasche besteht überwiegend aus flexiblem Material und hat mindestens einen Griff, Henkel oder Riemen, an dem die Tasche getragen werden kann.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Haspel
    2
    zentraler Wasseranschluss
    3
    Tasche
    4
    Innenseite der Tasche
    5
    Schlauchkupplung
    6
    formstabiler Kurzschlauch
    7
    formstabiler Schlauch
    8
    Öffnung in Stirnseite der Tasche
    9
    Zubehör
    10
    Klettfläche
    11
    Kunststoffplatte
    12
    Handschlaufen
    13
    Endlosschlinge
    14
    Kopfplatte
    15
    verstärkter Bereich
    16
    Öffnung zur Schnellentnahme
    17
    Unterseite der Schleiftrage bzw. Rettungswindel
    18
    Oberseite der Schleiftrage bzw. Rettungswindel
  • zitierte Literatur
  • zitierte Patentliteratur
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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    • DE 867954 [0005]
    • US 3722823 [0005]
    • JP 2013039380 A [0036]

Claims (31)

  1. Verfahren zum Handhaben einer Schlauchreserve beim Löschen eines Brandes mit folgenden Schritten: 1 eine Wasserversorgung wird mit Hilfe mindestens eines Schlauchs verlegt; gekennzeichnet durch folgende Schritte: 2 ein Schlauch (7) wird zur Verfügung gestellt; 3 eine Haspel (1) wird zur Verfügung gestellt; 3.1 wobei die Haspel (1) einen zentralen Wasseranschluss (2) aufweist; 3.2 wobei der zentrale Wasseranschluss (2) relativ zur Haspel (1) drehbar ist; 3.3 wobei der Schlauch (7) auf der Haspel (1) aufgewickelt wird; 3.4 wobei der zentrale Wasseranschluss (2) eine Fluidverbindung zu dem Schlauch (7) gewährleistet; 4 wobei der Schlauch (7) derart ausgestaltet wird, dass er an seinem nicht mit dem zentralen Wasseranschluss (2) verbundenen Ende einen zweiten Anschluss aufweist; 5 eine Transporteinrichtung (3) für die Haspel wird zur Verfügung gestellt; 5.1 wobei die Haspel (1) zum Abwickeln des Schlauchs (7) in der Transporteinrichtung (3) drehbar gelagert ist; 6 der Schlauch (7) wird an die Wasserversorgung angeschlossen; und 7 der Schlauch (7) wird so weit von der Haspel abgewickelt, wie es zum Erreichen des Brandes nötig ist.
  2. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass ein formstabiler Schlauch (7) zur Verfügung gestellt wird.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, 1 dass die Transporteinrichtung (3) im Bereich des Endes der Wasserversorgung fixiert wird; 2 dass die Wasserversorgung mit dem zentralen Wasseranschluss (2) der Haspel (1) verbunden wird; 3 wodurch der Schlauch (7) als Angriffsschlauch zum Löschen des Brandes verwendet wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, 1 dass die Wasserversorgung mit dem zweiten Anschluss des Schlauchs (7) verbunden wird; 2 dass ein Angriffsschlauch mit dem zentralen Wasseranschluss (2) der Haspel (1) verbunden wird; und 3 dass der Angriffsschlauch zum Brand geführt wird; 3.1 wobei die Transporteinrichtung (3) mit der Haspel (1) mit dem Schlauch (7) mitgeführt wird; 3.2 wobei der Schlauch (7) so weit von der Haspel (1) abgewickelt wird, wie es zum Erreichen des Brandes nötig ist.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Transporteinrichtung aus einem Gestell mit Rädern besteht.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, 1 dass als Transporteinrichtung eine Tasche (3) zur Verfügung gestellt wird; 1.1 wobei die Oberfläche der Tasche zu mehr als 50 % aus flexiblem Material besteht; und 1.2 wobei die Tasche mindestens einen Griff und/oder Riemen (12, 13) aufweist, an dem sie getragen werden kann.
  7. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  8. Vorrichtung zum sicheren und geordneten Nachführen der Schlauchreserve bei der Brandbekämpfung mit: 1 einem Schlauch (7); 2 einer Haspel (1); 2.1 wobei die Haspel (1) einen zentralen Wasseranschluss (2) aufweist; 2.2 wobei der zentrale Wasseranschluss (2) relativ zur Haspel (1) drehbar ist; 2.3 wobei der Schlauch (7) auf der Haspel (1) aufwickelbar ist; 2.4 wobei der zentrale Wasseranschluss (2) eine Fluidverbindung zu dem Schlauch (7) gewährleisten kann; 3 einer Tasche (3) zum Transport der Haspel; 3.1 wobei die Oberfläche der Tasche zu mehr als 50 % aus flexiblem Material besteht; 3.2 wobei die Tasche (3) mindestens einen Griff und/oder Riemen (12, 13) aufweist, an dem die Tasche getragen werden kann; und 3.3 wobei die Haspel (1) zum Abwickeln des Schlauchs (7) in der Tasche (3) drehbar gelagert ist.
  9. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauch (7) formstabil ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, 1 dass der zentrale Wasseranschluss (2) einer Norm entspricht; und 2.1 dass der Schlauch (7) an seinem nicht mit dem zentralen Wasseranschluss (2) verbundenen Ende einen zweiten Anschluss aufweist; 2.2 wobei der zweite Anschluss derselben Norm entspricht.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zentrale Wasseranschluss (2) und/oder ein Ende des Schlauchs (7) ein Absperrorgan aufweist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche (3) ein Loch für den zentralen Wasseranschluss (2) aufweist.
  13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der aufgewickelte Schlauch (7) eine Länge von zwischen 15 und 35 m aufweist.
  14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haspel (1) aus einem Leichtmetall und/oder einem Kunststoff besteht.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am zentralen Wasseranschluss (2) ein formstabiler Kurzschlauch (6) angeschlossen ist.
  16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zentrale Wasseranschluss (2) fest mit der Tasche (3) verbunden ist.
  17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Außenseite der Tasche (3) mindestens eine Befestigungsmöglichkeit (10) für Zubehör (9) vorhanden ist.
  18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, 1 dass die Tasche (3) eine an die Form der Haspel (1) angepasste Form aufweist; 2 dass die Tasche (3) eine Vorder- und eine Rückseite aufweist; und 3 dass die Tasche zwischen Vorder- und Rückseite einen umlaufenden Klett- oder Reißverschluss aufweist.
  19. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der umlaufende Verschluss zwischen der Vorder- und Rückseite der Tasche (3) eine Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen aufweist.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass eine ausreichende Anzahl Tragegriffe und/oder Riemen (12, 13) vorhanden sind, um eine bewusstlose Person in der aufgeklappten Tasche transportieren zu können.
  21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorder- und/oder die Rückseite der Tasche (3) mit einer Platte (11) verstärkt ist.
  22. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Vorrichtungsanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass an der verstärkenden Platte (11) eine ausklappbare Kopfplatte (14) angebracht ist.
  23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verbindungsbereich (15) zwischen der Vorder- und der Rückseite der Tasche (3) als Gelenk verstärkt ist.
  24. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Seite der Tasche (3), auf der der zentrale Wasseranschluss (2) der Haspel (1) angeordnet ist, ein Klettverschluss (16) vorhanden ist, um ein schnelles Öffnen der Tasche (3) und Entfernen der Haspel (1) zu ermöglichen.
  25. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, 1 dass eine Sicherungsleine an der Tasche (3) angebracht ist; 2 wobei die Sicherungsleine mit Mitteln zum selbsttätigen Aufrollen versehen ist.
  26. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Stirnseite und/oder der Innenseite (4) der Tasche (3) eine Beleuchtung vorgesehen ist.
  27. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche (3) mit Mitteln zum selbsttätigen Aufwickeln der Haspel (1) versehen ist.
  28. Verwendung einer Vorrichtung mit 1 einem Schlauch (7); 2 einer Haspel (1); 2.1 wobei die Haspel (1) einen zentralen Wasseranschluss (2) aufweist; 2.2 wobei der zentrale Wasseranschluss (2) relativ zur Haspel (1) drehbar ist; 2.3 wobei der Schlauch (7) auf der Haspel (1) aufwickelbar ist; 2.4 wobei der zentrale Wasseranschluss (2) eine Fluidverbindung zu dem Schlauch (7) gewährleistet; 3 wobei der Schlauch (7) an seinem nicht mit dem zentralen Wasseranschluss (2) verbundenen Ende einen zweiten Anschluss aufweist; und 4 einer Transporteinrichtung (3) zum Transport der Haspel (1); 4.1 wobei die Haspel (1) zum Abwickeln des Schlauchs (7) in der Transporteinrichtung drehbar gelagert ist; zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Verfahrensansprüche.
  29. Verwendung einer Vorrichtung mit 1 einem formstabilen Schlauch (7); 2 einer Haspel (1); 2.1 wobei die Haspel (1) einen zentralen Wasseranschluss (2) aufweist; 2.2 wobei der zentrale Wasseranschluss (2) relativ zur Haspel (1) drehbar ist; 2.3 wobei der formstabile Schlauch (7) auf der Haspel (1) aufwickelbar ist; 2.4 wobei der zentrale Wasseranschluss (2) eine Fluidverbindung zu dem formstabilen Schlauch (7) gewährleistet; 3 wobei der formstabile Schlauch (7) an seinem nicht mit dem zentralen Wasseranschluss (2) verbundenen Ende einen zweiten Anschluss aufweist; und 4 einem Gestell mit Rädern zum Transport der Haspel (1); 4.1 wobei die Haspel (1) zum Abwickeln des Schlauchs (7) in dem Gestell drehbar gelagert ist; zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Verfahrensansprüche.
  30. Verwendung einer Vorrichtung nach einem der Vorrichtungsansprüche zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Verfahrensansprüche.
  31. Verwendung der Tasche (3) aus einer Vorrichtung nach einem der Vorrichtungsansprüche als Rettungsgerät.
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